AGBs

AGB der Lober + Scheufler GmbH

§ 1 Allgemeines

Die AGB gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden, soweit nicht im Einzelfall vertraglich abweichend vereinbart. Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge, soweit es sich um Geschäfte verwandter Art handelt.

Entgegenstehende oder abweichende AGB erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich in Schrift- oder Textform zustimmen.

§ 2 Angebot und Annahme

Unsere Angebote sind freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot (Bestellung) abzugeben und binden uns noch nicht. Mit dem Absenden einer Bestellung in Text- oder Schriftform an uns gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab, an das er für die Dauer von zwei Wochen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann das Angebot durch uns angenommen werden.

Der Auftrag gilt als angenommen, wenn das Angebot von uns zumindest in Textform bestätigt ist, spätestens jedoch, wenn wir mit der Auftragsdurchführung beginnen. Eine stillschweigende Annahme ist ausgeschlossen.

Bei Leistungsänderungen, zusätzlichen Leistungen oder sonstigen Änderungen des Vertragsinhalts, werden wir ein Nachtragsangebot unterbreiten.

Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die von uns genannten Preise und Zahlungsbedingungen. Diese verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung sind zusätzlich vom Kunden zu tragen.

Alle Rechnungen sind ohne Skontoabzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum an uns zu bezahlen. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden Zinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen fällig. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus.

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§ 4 Subunternehmer

Wir sind berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung Dritter zu erbringen (Subunternehmer). Wir haften für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde trägt Sorge, dass der Montageort zum vereinbarten Montagetermin frei zugänglich ist. Kundenseitige Umbau- und/oder Vorarbeiten, die nicht Gegenstand unserer Leistungspflichten sind, müssen bis zum vereinbarten Montagetermin fachgerecht abgeschlossen sein.

Der Kunde gewährt uns und etwaigen von uns beauftragten Dritten ungehinderten Zugang zu den Gebäudeteilen, in bzw. auf welchen die Einrichtungen und Anlagen zu montieren sind. Daneben stellt der Kunde eigenverantwortlich sicher, dass ein für die Montage eventuell notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann.

Der Kunde versichert, dass die Immobilie nicht unter Denkmalschutz steht. Erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigungen hat der Kunde auf eigene Kosten zu beschaffen.

Wir sind berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen, wenn sich während der Arbeiten erhebliche bauliche Risiken zeigen, die einer vertragsgerechten und gesetzeskonformen Auftragsdurchführung entgegenstehen. Sofern möglich, werden wir in diesem Fall dem Kunden ein Angebot zur Beseitigung der Behinderungen erstellen.

§ 6 Termine, Fristen, Gefahr

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen befugt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Jede Teilleistung gilt als selbständige Leistung.

Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Absendung ab Werk, bzw. ab Lager auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits vom Tag der Versandbereitschaft, die von uns schriftlich mitzuteilen ist, auf den Kunden über.

Sind Montageleistungen geschuldet, so geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs nach Abnahme auf den Kunden über. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.

Sollte ein fester Liefertermin vereinbart worden sein, kommen wir erst nach Ablauf einer Frist von vier (4) Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin in Verzug.

Kommt der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, verlängern sich diese Liefertermine und -fristen entsprechend. Sämtliche Termine und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung unsererseits durch Vorlieferanten und Hersteller, es sei denn, die nicht rechtzeitige oder nicht richtige Lieferung wäre von uns zu vertreten.

Während der Dauer von Zugangsbehinderungen und von Verzögerungen aufgrund von Behinderungen verlängern sich Fristen und verschieben sich Termine entsprechend. Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten werden vom Kunden getragen. Dies gilt nicht, wenn wir die Behinderung zu vertreten haben.

Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Lieferfristen und -termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf 0,5 % des Nettopreises der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens 5 % des Nettopreises der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug können wir pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 0,50 % des Nettopreises pro Woche verlangen, insgesamt aber nicht mehr als 5 % des Nettopreises der Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Höhere Gewalt

Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (Arbeitskampfmaßnahmen, Unruhen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung und sonstige unabwendbare Ereignisse) befreien uns für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht bzw. Leistung. Dauert die Störung länger als 3 Monate, so ist jeder Vertragsteil berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages schriftlich zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts sind uns die Kosten der bereits durchgeführten Arbeiten inkl. Material zu ersetzen. Auf Verlangen hat jeder Vertragsteil nach Ablauf der 3-monatigen Verzögerungsfrist zu erklären, ob er an dem Vertrag festhalten will oder nicht.

Der Kunde kann im Fall des Rücktritts wegen höherer Gewalt keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden hiervon unverzüglich nach Kenntniserlangung benachrichtigten.

§ 8 Gewährleistung

Ist der Kunde Unternehmer, setzen Mängelansprüche voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wir leisten insbesondere in folgenden Fällen keine Gewähr und unterliegen auch bei Mangelfolgeschäden nicht der Haftung: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Änderungen an den Anlagen durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung.

Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungen des Kunden richten sich nach § 9.

Schlägt die Nacherfüllung nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch fehl oder ist die Nacherfüllung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand unmöglich, so ist der Kunde zur Minderung berechtigt. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, wir handeln mit Arglist oder Vorsatz.

Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, soweit nicht in Textform anders vereinbart, 1 Jahr, gerechnet ab dem Tag des Gefahrenübergangs. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben hiervon unberührt.

Ist der Kunde Verbraucher, so gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden. Für Ansprüche aus Delikt gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Kunde hat nach Ablauf von 6 Monaten seit Auslieferung zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

Sämtliche Hinweise auf Herstellergarantien bedeuten keine Einschränkung der Gewährleistungsansprüche über die vorstehenden Einschränkungen hinaus, sondern lediglich einen Hinweis auf zusätzliche Rechte gegenüber dem Hersteller. Insoweit erfolgt hierdurch keine Erweiterung der Gewährleistungsrechte des Kunden uns gegenüber, vielmehr treten diese Herstellergarantien neben die Gewährleistungsrechte des Kunden.

§ 9 Haftung

Auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB haften wir unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von wesentlichen Pflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten haften wir nicht.

Die Haftungsbeschränkung gem. Abs. 1 gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender Haftung bleibt unberührt.

In keinem Fall haften wir über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag in unserem Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen bzw. abzubauen. Wir sind nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-, und Wasserschäden zu versichern. Müssen Wartungsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

Der Kunde hat uns bei Pfändungen oder Beschlagnahmen unverzüglich zu unterrichten und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt in geeigneter Form hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns hieraus entstandenen Schaden. Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.

Übersteigt der Wert der an uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

§ 11 Software

Bei der Lieferung von Software sind wir Drittanbieter. Unsere Leistungspflicht ist auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen. Die Software wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist, soweit nicht nach Maßgabe des § 69 d UrhG gestattet, untersagt.

§ 12 Rücktritt

Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

  • der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug gerät und die Zahlung trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang der Zahlungsaufforderung vollständig leistet,
  • beim Kunden Zahlungsunfähigkeit eintritt,
  • er seine Zahlungen einstellt,
  • über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird,
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen mangels Masse abgewiesen wird,
  • eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber uns gefährdet ist oder
  • der Kunde im Falle von § 5 unser Angebot zur Entfernung der Behinderung nicht annimmt oder die Behinderungen nicht unverzüglich eigenständig entfernt.

Sofern wir vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Kunde die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.

§ 13 Datenschutzhinweis

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung bzw. Auftrags. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt zur Anbahnung, Erfüllung und Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen und damit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der EU-DSGVO sowie des BDSG. Zur Bonitätsprüfung können wir zusätzliche Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass in unserem Auftrag die Datenverarbeitung auch durch ein verbundenes Unternehmen oder einen Kooperationspartner erfolgen kann.

Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten unter Berücksichtigung der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, sofern der Kunde einer weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt hat.

Einzelheiten sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu ändern. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des jeweiligen Vertrags gültige Fassung der AGB. Änderungen oder Ergänzungen der Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist unser Geschäftssitz, sofern gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.